Beliebt, unbeliebt, beliebig -
6- oder 8-Punkt-Braille?
Offener Brief vom Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder
Das Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder hat sich
auf
seiner Sitzung am 27. September 2001 in Leipzig eingehend mit dem
Beschluss des Arbeitskreises der Leiterinnen und Leiter der
Bildungseinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte (in Deutschland)
vom
18. Mai 2001, in allen Blindenbildungseinrichtungen in Deutschland
spätestens ab Sommer 2003 den Schrifterwerbsunterricht von 6- auf
8-Punkt-Braille umzustellen, beschäftigt. Das Brailleschriftkomitee ist
ein siebenköpfiger gewählter Ausschuss der Brailleschriftkommission der deutschsprachigen Länder, dessen Aufgabe darin besteht, als
Braille-Autorität im deutschsprachigen Bereich für die Einhaltung
der in den Systematiken zur Blindenschrift festgelegten Regeln zu sorgen, in
umstrittenen Darstellungsfällen rasch eine Regelung herbeizuführen sowie auf neuere Tendenzen auf dem Gebiet des Einsatzes und der Vermittlung
von Punktschrift zu reagieren. Im Brailleschriftkomitee vertreten sind:
- die Punktschriftdruckereien und Verlage,
- die Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen und -lehrer,
- die Einrichtungen zur Entwicklung von
Blindenschriftumsetzungsprogrammen und
- die Organisationen der Blindenselbsthilfe der deutschsprachigen Länder (Schweiz, Österreich, Deutschland).
Nach intensiver Diskussion entschied das Brailleschriftkomitee
einstimmig, den o.g. Beschluss aus folgenden Überlegungen heraus
abzulehnen:
- Die Eurobraillezuordnungstabelle als "Erweiterung des
6-Punkte-Systems von Louis Braille" zu verstehen, ist historisch und
sachlich falsch. Beim 8-Punkt-Eurobraille haben wir es vielmehr mit
einem Spezialpunktschriftsystem zu tun, das unter der Zielvorgabe der
Schaffung einer 1:1-Zeichenzuordnung gegen Ende des vorigen Jahrhunderts
als Schrift zur Schreibkontrolle für Blinde am Computer entwickelt
wurde. Im Unterschied zu allen Punktschriftsystemen (nicht nur des
deutschsprachigen Raums), deren Regelsystem sich stets vom Ziel der
Optimierung des Leseflusses leiten ließ und lässt, ist diese
Zielbestimmung für das Eurobraillesystem keineswegs kennzeichnend
und als Vorgabe zur Ausarbeitung der Zuordnungstabellen nie formuliert
worden.
Eine "Erweiterung" des 6-Punkt-Systems von Louis Braille
stellt Eurobraille allein schon deshalb nicht dar, weil es die Kernidee des
Blindenschrifterfinders, nämlich die Anzahl zulässiger Punkte
genau auf 6 zu beschränken, missachtet.
- Aus der Zielvorgabe zur Festlegung des Eurobraillesystems ergibt
sich zwingend, dass bei dieser Schrift auch im Bereich des 6-Punkt-Anteils
einer 8-Punkt-Braillezelle extrem schwierig zu ertastende
Punktkonstellationen zur Wiedergabe diverser Zeichen benutzt werden
müssen, die in keinem 6-Punkt-System der Welt als taktile
Repräsentanten selbstständiger Symbole vorkommen. Zu erwähnen sind die Redeanführungs-und −schlusszeichen (ausschließlich Punkt 4) sowie das Ausrufezeichen (Punkt 5).
- Unter Punktschriftlesern unbeliebt, weil schwierig zu ertasten, sind
nicht nur die Punktsymbole, bei denen ausschließlich die rechten
Punkte einer 6-Punkt-Braillezelle eingesetzt werden (siehe oben unter Punkt 2),
sondern auch die untersten Punkte einer 8-Punkt-Brailleform, also die
Punkte 7 und 8. Letztere vergrößern die pro Zeichen
abzutastende Fläche um gut 33 %. Dies führt nicht nur zu einer entsprechenden Vergrößerung des Volumens der Printmedien, sondern hat vor allem schwerwiegende Tastsensibilitätsprobleme zur Folge. Die Ausdehnung von Schriftzeichen in vertikaler Richtung fordert vom tastend lesenden Menschen eine gleichmäßig verteilte Tastsensitivität in einem entsprechend größeren Bereich der Fingerkuppe des Zeigefingers. Dieser Anforderung werden wir Menschen physiologisch gar nicht gerecht. Dieses
biologisch-physiologische "Unvermögen" mit pädagogischen Mitteln bekämpfen zu wollen, hieße, Don Quichotte im Kampf mit Lanzen
gegen Windmühlen nachzueifern.
Im Eurobraille müssen aber viele Zeichen die Punkte 7 und/oder 8 aufweisen: die Großbuchstaben, die deutschen Umlaute, das Eszett und
diverse Sonderzeichen.
- Aus dem Zwang zur Nutzung der untersten beiden Punkte einer
8-Punkt-Braillezelle ergibt sich außerdem, dass im Unterschied zum
6-Punkt-Braille beim Eurobraille vom lesenden Menschen die qualitativ
neue Fähigkeit erwartet wird, zwischen großen und kleinen
vertikalen Leerräumen zwischen zwei gesetzten Punkten unterscheiden zu
können. Man denke beispielsweise an die Darstellung der Buchstaben "m" (kleiner vertikaler Abstand) und "C" (identische Anordnung von Punkten, diesmal mit großem Abstand) oder "k" (linksseitig zwei gesetzte Punkte mit kleinem Abstand) und "A" (linksseitig zwei gesetzte Punkte mit großem Abstand) beim Eurobraille. Mit dem gleichen Problem haben wir es zu tun, wenn es um die Differenzierbarkeit von "n" und "D" oder von "o" und "E"
im 8-Punkt-System geht. 6-Punkt-Braillesysteme können auf das
beschriebene zusätzliche Differenzierungsvermögen als
Anforderungskriterium an potentielle Nutzer grundsätzlich verzichten.
- Das Argument der schlechten Lesbarkeit des Eurobrailles lässt sich
nicht - wie häufig geschehen - mit dem Hinweis auf die spezifische
Lesesozialisation derjenigen widerlegen, die die schlechte Lesbarkeit
(siehe Punkte 2-4 und 9) heute konstatieren; denn viele Kritiker der
8-Punkt-Brailleschrift arbeiten tagtäglich parallel mit 6- und
8-Punkt-Systemen - und das seit vielen Jahren, manche seit fast zwei
Jahrzehnten.
- Wer "den Schrifterwerb auf der Basis von Euro-
Braille" propagiert,
steht zwangsläufig in der Pflicht, den am pädagogischen Prozess
beteiligten Personen und Einrichtungen mitzuteilen, welche der drei
Eurobrailletabellen zu verwenden ist:
- ISO 8859-1,
- IBM PC Codepage 437,
- IBM PC Codepage 850.
Hierüber findet sich im Protokoll kein Hinweis. Was tun?
- Es liegt in der Natur des Eurobraillesystems, dass es nicht erweiterbar ist. Das verhindert das Prinzip der 1:1-Abbildung und der vorgegebene Umfang des Zeichensatzes von 256 Elementen. Gängige Zeichen sind im normierten Bereich der obigen Zeichensatztabellen überhaupt nicht vorgesehen. Zu nennen sind z.B. das Euro-Zeichen und das Zeichen für Promille.
Im Unterschied zum Eurobraille sind 6-Punkt-Braillesysteme keineswegs
auf 256 Zeichen beschränkt, und sie lassen sich überdies jederzeit
ausbauen. Dies ermöglicht das in allen 6-Punkt-Systemen der Welt
vorzufindende Prinzip der Ankündigungstechnik. Die Ankündigungsmethode
erlaubt die Darstellung von Zahlen, die Differenzierung zwischen Klein-
und Großbuchstaben, die Darstellung akzentuierter Buchstaben, die
Wiedergabe von Hervorhebungen, die Integration von
mathematisch-naturwissenschaftlichen Termen, von fremdsprachigen
Einschüben auf der Basis des landesspezifischen Blindenschriftsystems,
von Eurobraillesequenzen usw., ohne dass für die "Kernsymbole" jeweils neue Punktmuster definiert werden müssen. In 6-Punkt-Systemen mit
Ankündigungstechnik sind wesentlich mehr als 64 oder 256 Zeichen
darstellbar. 6-Punkt-Schriftsysteme sind jederzeit in der Lage, sich
geänderten Darstellungstechniken und -gewohnheiten der Schwarzschrift
flexibel anzupassen. Warum sollten diese Chancen nicht genutzt
werden?
- Das Eurobraillesystem ist keineswegs aufwärtskompatibel zu den
bisherigen 6-Punkt-Textsystemen Basisschrift, Vollschrift und
Kurzschrift. Aus systematischer Sicht ergibt sich ein
pädagogisch-didaktisch schwer zu vermittelnder (weil unnötiger)
"Systembruch" beim Übergang von Eurobraille zu den gängigen
Punktschriftsystemen auf 6-Punkt-Basis. Vermeidbare Systembrüche
stellen jedoch bekanntlich immer wichtige kontraproduktive Faktoren im Hinblick
auf die Entwicklung der Motivationsbereitschaft der Lernenden dar.
- Es ist davon auszugehen, dass Menschen im Laufe ihrer Biografie im
Durchschnitt mehr lesen als sie schreiben. Auf diesem Hintergrund ist
bei der Auswahl von Schriftsystemen stets primär die Lesetauglichkeit
zu prüfen. Keinem Mitglied des Brailleschriftkomitees der deutschsprachigen
Länder ist auch nur ein einziger blinder Mensch direkt oder über
andere bekannt, der behauptet, dass 8-Punkt-Braille ähnlich gut oder gar
besser als 6-Punkt-Braille zu lesen ist. Wie können NichtPunktschriftAnwender unterstellen, dass sich alle Punktschrift lesenden Menschen in einer solch fundamentalen Frage ihrer Kommunikationskompetenz schon immer geirrt haben und auch heute weiterhin irren?
- Die Behauptung einer "erhöhten Rechtschreibsicherheit" bei der Verwendung von 8-Punkt-Eurobraille im Vergleich zur Nutzung eines der
6-Punkt-Systeme ist gedanklich nicht nachvollziehbar und empirisch
haltlos. Alle 6-Punkt-Textsysteme kennen eindeutige Regeln zur Ankündigung von Groß- und Kleinbuchstaben, die jeden Blinden in die Lage versetzen, anhand seiner Blindenschriftausgabe eines Textdokuments präzise feststellen zu können, welche Buchstaben in der Originalvorlage groß und welche klein geschrieben sind. Die diesbezüglichen Regeln lassen sich in drei schlichten Sätzen zusammenfassen.
- Das Vorgehen, sich bei der Entscheidung für das 8-Punkt-Eurobraille
als Schriftsystem im Erstlese- und Erstschreibunterricht auf bestimmte
wissenschaftliche Begleituntersuchungen zu berufen, ist unseriös.
Untersucht wurde die Lesetechnik von lediglich fünf blinden Kindern (mit
extrem stark differierenden Leseleistungen) in Schleswig-Holstein und
das Leseverhalten von gar nur vier blinden Jugendlichen in
Nordrhein-Westfalen. Der wissenschaftliche Leiter hat in öffentlichen
Diskussionen bekanntlich selbst eingeräumt, seine Untersuchungen
könnten nicht als empirisch abgesichert gelten.
- Der Beschluss, im Mathematikunterricht künftig die Notation des
aus den USA stammenden Satzsystems LATEX zu verwenden, ist voreilig gefasst
worden. Warum?
- LATEX ist eine Dokumentenbeschreibungssprache u.a. zur Erfassung
mathematischer Terme mit dem Ziel, diese im herkömmlichen Schriftbild (für Sehende) drucken oder als Grafik am Bildschirm anzeigen zu
lassen. Bei der Formulierung der Syntaxregeln wurde auf Lesbarkeit
überhaupt kein Wert gelegt. Soll dieses Satzsystem lesbarer werden,
müssen zuvor zusätzliche Sonderregeln zumindest im Hinblick
auf den Einsatz von Leerzeichen, mathematischen Operationszeichen u.dgl.m.
festgelegt werden, die von allen Beteiligten einzuhalten sind.
- Die ausschließlich englischsprachigen Befehlswörter sind
vor Einführung eines solchen Systems in allgemeinbildenden Schulen
durch deutschsprachige Ausdrücke zu ersetzen, die überdies
wesentlich kürzer sein müssen als die bisherigen Sequenzen. Auch dies müsste vorab verbindlich geschehen sein.
- Standard-LATEX-Systeme kennen für verschiedene mathematische Symbole,
die auch in der Schulmathematik vorkommen, überhaupt keine
Notationsregeln. Verwiesen sei hier z.B. auf: Promille-Zeichen, diverse
griechische Großbuchstaben, Elementbezeichnungen (beispielsweise
Menge der rationalen Zahlen). Auch hier müssten vorab Sonderregelungen
gefunden werden, an die sich die Beteiligten später halten
müssen.
Es müsste also vor der Einführung von LATEX als Notation für
mathematische Terme eine für den Blinden- und Sehbehindertenbereich
verbindliche Regelung der angesprochenen Fragestellungen erfolgen. An
diese Festlegungen müssen sich dann auch sämtliche Lehrkräfte im
segregierten und integrierten Schulunterricht halten.
- Der Beschluss, im Mathematikunterricht künftig auf die
6-Punkt-Mathematikschrift komplett zu verzichten und ausschließlich
LATEX-Schreibweisen zu verwenden, ist unbegründet und unrealistisch. Die
"Internationale Mathematikschrift für Blinde" (Marburger
Systematik) findet im Schriftenkanon des Protokolls überhaupt keine
Erwähnung mehr, obwohl sie sich insbesondere bei der schulischen Ausbildung Blinder über Jahrzehnte bewährt hat und auch heute noch als Standard
anzusehen ist. Welche Begründung soll einen derart gravierenden Systemwechsel rechtfertigen, und wer führt die erforderlichen
Fortbildungsmaßnahmen für Lehrer und Umsetzungsdienste (Medienzentren, Punktschriftdruckereien, Privatpersonen) durch?
- Der Umstieg von 6- auf 8-Punkt-Braille als Schriftsystem im Erstlese- und Erstschreibunterricht ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das Angebot an 8-Punkt-Schreibmaschinen auf dem Weltmarkt ist nicht gerade üppig, und
8-Punkt-Schreibtafeln zum Anfertigen handschriftlicher Notizen sind überhaupt nicht erhältlich. Letztere müssten erst entwickelt werden. Wer kommt für den finanziellen Mehraufwand auf, der durch die notwendige Beschaffung von Schreibgeräten für 8-Punkt-Braille entsteht? Wie erklären Blinden- und Sehbehindertenschulen, die - wie im Land Nordrhein-Westfalen - erst kürzlich mit 6-Punkt-Schreibgeräten neu ausgestattet worden sind, ihren Kostenträgern den plötzlichen "Sinneswandel"?
- Im Zeitalter der Globalisierung sind isolierte nationale Sonderwege höchst problematisch. Wenn der AK-Beschluss vom 18. Mai 2001 tatsächlich realisiert würde, wäre Deutschland das einzige Land der Erde, in dem blinde Kinder im Anfangsunterricht nicht im 6-Punkt-System unterwiesen würden. Der Einwand, blinde Kinder kommunizierten in den
Eingangsklassen nicht mit Kindern in anderen Ländern, weil sie deren Sprache (noch) nicht beherrschten, ist allein schon deshalb nicht stichhaltig, weil in den südlichen Nachbarstaaten Deutschlands sehr wohl deutsch
gesprochen und geschrieben wird.
- Der Beschluss vom 18. Mai 2001 stellt einen Alleingang der
Leiterinnen und Leiter deutscher Bildungseinrichtungen für Blinde dar,
der weder mit den Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten noch mit den anderen Organen und relevanten Gremien des Verbands der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und −pädagoginnen und schon gar nicht mit den zuständigen Braille-Gremien (Brailleschriftkomitee oder Brailleschriftkommission) in irgendeiner Form abgestimmt wurde. Er kann daher nur die Legitimation dieses einen Gremiums für sich beanspruchen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Frage des
Einsatzes von
6-Punkt- oder 8-Punkt-Braille keinesfalls beliebig ist. Mit ihrer
Beantwortung werden im Gegenteil zentrale Weichen gestellt und wichtige
Entscheidungen getroffen. Es wurde dargelegt, dass das Bestreben der
Punktschriftanwender, am 6-Punkt-Braillesystem als Standardschrift der
Blinden auch im deutschsprachigen Bereich festzuhalten, nicht nur von
emotionaler Beliebtheit getragen wird, sondern sehr wohl rational
begründet ist. Es wurde gezeigt, dass die Unbeliebtheit des
8-Punkt-Eurobrailles nicht sozialisationstheoretisch und auch nicht mit
der Mutmaßung eines natürlichen Bestrebens der Menschen, an
Bekanntem festzuhalten, zu erklären ist. Auch die Metapher eines
"Religionskampfs" erweist sich als untauglicher Erklärungsansatz. Die kritische Haltung gegenüber 8-Punkt-Braillesystemen basiert vielmehr auf empirisch konstatierbaren und argumentativ erfassbaren Fakten.
Das Brailleschriftkomitee der deutschsprachigen Länder fordert
den Arbeitskreis der Leiterinnen und Leiter der deutschen
Blindenbildungseinrichtungen auf, bei nächster Gelegenheit den
Beschluss vom 18. Mai 2001 zurückzunehmen und zur Diskussion mit den
Beteiligten zurückzukehren. Das gesamte Brailleschriftkomitee erklärt sich bereit, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Arbeitskreismitgliedern die in Frage stehenden Probleme auf der nächsten AK-Sitzung zu
diskutieren.
Richard Heuer gen. Hallmann, Dortmund
Leiter des Arbeitsbereichs
"Audiotaktile Medien" der Fernuniversität Hagen,
Vorsitzender des
Brailleschriftkomitees und der Brailleschriftkommission der
deutschsprachigen Länder)
Vivian Aldridge, Basel
(Verband der Blinden- und
Sehbehindertenpädagogen
und -pädagoginnen)
Rudi Leopold, Witten
(Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband,
DBSV)
Ernst-Dietrich Lorenz, Hannover
(Obmann des DIN-Ausschusses
"Kommunikationshilfen für sensorisch Behinderte" und
Eurobraille-Entwickler)
Dr. Rose-Marie Lüthi, St. Gallen
(Schweizerische
Blindenschriftkommission)
Prof. Erich Schmid, Wien
(Österreichischer Blinden- und
Sehbehindertenverband, Vorsitzender des Fachnormenausschusses
"Computerbraille" im Österreichischen
Normungsinstitut)
Thomas Schwyter, Zürich
(Schweizerische Bibliothek für
Blinde und
Sehbehinderte)
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