Resolutionen

verabschiedet am Internationalen Braille-Seminar organisiert von der Arbeitsgruppe "Swiss Braille Watchers" vom 20. bis 23.2.1997 im Bildungs- und Ferienzentrum Hotel "Solsana" des Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, CH-3792 Saanen bei Gstaad

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Resolution bezüglich der Standardisierung und Vereinheitlichung von literarischem Braille

Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes:

Das Braillesystem ist zum Lesen und Schreiben für blinde Menschen gedacht. Die beste Lesbarkeit bietet das traditionelle 6-Punkt-Braille. Obwohl es für einige Zwecke angebracht ist, mit 8 Punkten zu arbeiten, wird das 6-Punkt-Braille auf Papier immer die Basis bleiben.

Das literarische Braille ist in den letzten Jahren stark vom Computerbraille beeinflusst worden. Dies bringt eine Verschlechterung der Qualität mit sich und hat auch dazu geführt, dass man in mehreren Sprachen das literarische Braille reformiert hat, ohne diese Arbeit international zu koordinieren. Die Folge ist, dass sich die Normen des literarischen Brailles verschiedener Sprachen voneinander entfernen.

Anliegen:

Das Seminar fordert alle kompetenten Instanzen, Vereinigungen und Institutionen auf, sich um eine möglichst vereinheitlichende Normierung des literarischen Brailles zu bemühen. Das Hauptkriterium bei der Gestaltung der Normen soll stets die optimale Funktionalität für den Benutzer sein: in erster Linie die gute Lesbarkeit. Zu den Benutzern zählen auch die weniger geübten Brailleleser.

Wir sehen ein, dass es nicht die gleiche Norm für jede Sprache geben kann; jedoch fordert das Seminar eine möglichst einheitliche Normierung jener Zeichen, die international mit der gleichen Bedeutung verwendet werden. Als Beispiel gelten die Satzszeichen und braillespezifische Vorzeichen.

Begründung:

Weil das Braillesystem nur auf 63 Kombinationsmöglichkeiten beschränkt ist, muss das gleiche Braillesymbol je nach Kontext mehrere Bedeutungen haben, was für die Benutzer kein problem darstellt. Es ist aber nicht sinnvoll, dass ein und dasselbe Schwarzschriftzeichen je nach Sprache mehrere Äquivalente in Braille hat. Besonders auffällig sind in dieser Hinsicht Satzpunkt, Fragezeichen, Redezeichen und Grossschreibezeichen. Dies stellt für den Benutzer eine unnötige Belastung dar.

Die Vereinheitlichung der oben erwähnten Zeichen erleichtert den Austausch von Texten verschiedener Sprachen und die EDV-unterstützte Produktion von mehrsprachigen Texten in Braille. So kann der Computer, statt die Funktionalität des literarischen Brailles negativ zu beeinflussen, zum nützlichen Werkzeug werden.

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Empfehlungen für die Produktion von Braille-Dokumenten

1. Grundsätze:

a) Das Blindenschrift-Dokument verfügt über den gleichen Inhalt wie das Schwarzschrift-Dokument.
b) Die Gestaltung des Blindenschrift-Dokuments ist derjenigen des Schwarzschrift-Dokuments formal gleichwertig.
c) Bei der professionellen Herstellung von Blindenschrift-Dokumenten ist qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.
d) Bei der Strukturierung eines Punktschrift-Dokuments sollen die angewandten Prinzipien und Gestaltungselemente einheitlich sein.
e) Die für den Punktschriftdruck verwendete Hardware soll fachgerecht bedient und gewartet werden.

2. Anforderungen an das Blindenschrift-Papier:

a) Die Oberfläche soll so beschaffen sein, dass sie einen guten Lesefluss gewährleistet.
b) Das Papier soll genügend Festigkeit aufweisen, sodass die Braille-Punkte durch den Versand und auch durch mehrmaligen Gebrauch nicht allzustark abgenützt werden.
c) Die Blattränder dürfen wegen Verletzungsgefahr keine scharfen Schnittkanten aufweisen.
d) Es ist darauf zu achten, dass das Blindenschriftpapier zweckmässig gelagert wird, damit es nicht schadhaft wird (z.B. gewellt).
e) Durch die Verwendung von farbigem Blindenschriftpapier können Anreize für sehbehinderte Personen geschaffen werden.

3. Papierformat:

Das Papierformat soll sich nach dem vorgesehenen Verwendungszweck des Braille-Dokuments richten. Es soll eine möglichst praktische Handhabung gewährleisten.

4. Ausrüstung:

a) Alle Seiten müssen sich widerstandslos und vollständig öffnen lassen.
b) Die Anfangs- und Endbuchstaben einer Zeile müssen auch in Falznähe gut lesbar sein.
c) Mehrere handliche Bände werden einem einzigen dicken "Wälzer" vorgezogen.
d) Auf dem Rücken des Einbandes sollen die zur identifizierung erforderlichen bibliographischen Angaben in Blindenschrift gut lesbar angebracht werden.
f) Blindenschrift-Bücher sollen mit einem eingebundenen Lesezeichen (Band) versehen werden.
g) Der Einband des Dokuments hat einen optimalen Schutz vor Beschädigung (insbesondere zerdrücken der Punkte) sowie Standfestigkeit zu gewährleisten.

5. Zu einzelnen Gestaltungselementen:

a) Ueberschriften sollen gut erkennbar hervorgehoben werden, so dass man sie beim raschen Gleiten über die Seiten leicht auffinden kann.
b) Wenn immer sinnvoll und möglich, soll eine Fusszeile auf das aktuelle Kapitel hinweisen.
c) Die Seitenzahlen sollen auf der Seite unten angebracht werden.
d) Tabellen und Graphiken sollen nicht einfach weggelassen, sondern in geeigneter Form in Blindenschrift dargestellt werden.
e) Der Nutzen taktiler Bilder wird sehr in Frage gestellt. Sie können mit den lesenden Fingern nicht als Ganzes erfasst, sondern müssen schrittweise zusammengesetzt werden. Wenn schon taktile Bilder verwendet werden, soll ihre Tauglichkeit durch blinde Personen zuvor beurteilt werden.
f) Das Inhaltsverzeichnis soll im Buch vorne, die Anmerkungen am Schluss plaziert werden.
g) Durch die Verwendung von Wort-Trennungen soll die Zeilenlänge optimal ausgenützt werden.

6. Qualitätssicherung:

Es ist wichtig, dass der Blindenschrift-Text durch qualifizierte Korrektor/innen kontrolliert wird. Blinde Personen sind dafür ganz speziell geeignet.

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Resolution bezüglich der Förderung der Blindenpunktschrift

Wir fordern:

1.1. Dass die Lehrerschaft von Schulen und Institutionen für Blinde und Sehbehinderte durch eine positive Grundeinstellung zur Punktschrift ihre Schülerinnen und Schüler zum Erlernen der Punktschrift motiviert.
1.2. Dass die Erfordernisse späterblindeter Menschen besonders berücksichtigt werden, indem z.B. mehr Literatur in Vollschrift gedruckt wird.
2.1. Dass der Punktschriftunterricht durch atttraktive Gestaltung die Lernfreudigkeit der Schülerinnen und Schüler fördert und nach Möglichkeit auf das Lerntempo Rücksicht nimmt.
2.2. Dass der Punktschriftunterricht nach Möglichkeit von blinden und sehbehinderten Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird.
3. Dass Hörbücher und deren Adresskarten auch mit Punktschrift gekennzeichnet werden.
4. Dass die Korrespondenz zwischen Blindeninstitutionen und Personen, die es wünschen, auch in Punktschrift erfolgt.
5. Dass während der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Sonderschulen für Blinde und Sehbehinderte sowie in der Integration als Thema einer Seminar- oder Examensarbeit gegeben wird: "Auswirkungen verschiedener Abstände von Punkten in einer Braille-Zelle auf die Lesefertigkeit".

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Resolutionen bezüglich der finanziellen Unterstützung der Standardisierung des 8-Punkt-Computer-Braille

(Erläuterung von Begriffen und Definitionen befinden sich am Ende)

Zusammenfassung:

Der Austausch von Daten zwischen elektronischen Braille-Geräten unterschiedlicher Hersteller ist heute nicht möglich. Derzeit wird an einem weltweiten offenen Standard für das 8-Punkt-Computerbraille für verschiedene Alphabete und Schriftsysteme gearbeitet. 4000 Dollar müssen aufgebracht werden, um die Vorlage zur weltweiten Abstimmung bringen zu können. Das 8-Punkt-Computerbraille will nicht das Literarische 6-Punkt-Braille verdrängen. Ein Standard wird die Kommunikation von Daten erleichtern, die Kommunikation fördern und die Lebensqualität blinder und sehgeschädigter Menschen steigern.

Beschreibung der gegenwärtigen Situation:

8-Punkt-Computerbraille wird heute in vielen Zusatzgeräten zum Computer und in Programmen für blinde und sehbehinderte Menschen zur Ein- und Ausgabe, sowie zur Speicherung von Daten verwendet: Brailletastaturen, Braillezeilen, Brailledrucker. Derzeit ist es unmöglich, daß Materialien, die in einem bestimmten Braillecode (beispielsweise englische Kurzschrift) eingegeben worden sind, mit einem Braille-Ausgabegerät gelesen werden können, das eine andere Zuordnung der ASCII-Werte zu Braille-Punkten hat.

Im ISO TC-173, SC-4 arbeiten Experten aus europäischen und außereuropäischen Ländern seit 1993 intensiv an der Standardisierung des 8-Punkt-Computerbraille. Dieser Standard will unter keinen Umständen das gebräuchliche 6-Punkt-Braille ("Literarisches Braille") beeinflussen, sondern im Gegenteil die einzelnen Brailleschriftsysteme deutlicher voneinander abgrenzen, damit jedes in dem für das System bestimmten Einsatzgebiet optimal genutzt werden kann.

Ausgangspunkt ist das Bestreben, diesen Standard für alle Sprachen der Welt offen zu halten. Der Standard weist 256 Zeichen eindeutig 256 unterschiedlichen Punktkombinationen zu. Ein einheitliches System zur Identifizierung der Stellung der Punkte in der 8-Punkt-Matrix wird geschaffen. Der Standard ist offen für nicht-lateinische Alphabete und innerhalb der jeweiligen Alphabete für unterschiedliche Schriftsysteme (Mathematik-, Musikschrift, Kurzschrift, ...). Durch die Technik von Shiftmarks ist der Entwurf ebenfalls für Codierungssysteme wie den Unicode offen.

Die erste vorgelegte Tabelle geht vom Eurobraille aus. Weitere Tabellen sind erforderlich und wünschenswert.

Um den Entwurf der ISO DIS 11548 herstellen zu können, sind sehr große Anstrengungen erforderlich, da ca. 40 Seiten mit Tabellen in den PC eingegeben werden müssen, um das Ergebnis danach sowohl in Schwarz- wie auch in Brailleschrift veröffentlichen zu können. Jedes Zeichen der offiziellen Ausgabe der ISO muß durch das entsprechende Schwarzschriftsymbol und durch das grafisch dargestellte Punktmuster der Brailleschrift wiedergegeben werden.

Für die Herstellung, die in Österreich oder Deutschland durchgeführt werden könnte, werden Kosten von ca. 4000 Dollar entstehen.

Anliegen:

Die Teilnehmer des Seminars bitten alle Blindenorganisationen, sowie öffentliche und private Stellen, den weltweiten Gebrauch der Brailleschrift zum Zweck der Integration und der Hebung der Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen zu fördern. Ein besonders wichtiger Beitrag dieser Förderung ist es, die Arbeit zur Normierung des 8-Punkt-Computerbraille in der ISO und im CEN finanziell zu unterstützen.

Begründung unserer Bitte:

Nur durch einen einheitlichen Standard ist es möglich, die Probleme, die heute durch die Verwendung unterschiedlicher Braillesysteme entstehen, beim Austausch digitaler Daten zwischen unterschiedlichen Ein- und Ausgabegeräten zu lösen. Diese Funktion wird in unserem Zeitalter des Internet immer wichtiger.

Die Schaffung des Eurobraille hat ab 1986 bewirkt, daß Firmen, die sich mit der Herstellung von Blindenhilfsmitteln beschäftigen, ihre Codierungstabellen für die Punktmuster vereinheitlicht haben, ohne dabei individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zu vernachlässigen. Der vorgesehene Schritt der weltweiten Standardisierung soll bewirken, daß Braille Ein- und Ausgabegeräte stärker als bisher den unterschiedlichen Alphabeten und Braille-Codierungssystemen Rechnung tragen und weitgehend automatisch dem Benutzer das erforderliche Schriftsystem präsentieren.

Ein Standard für das 8-Punkt-Computerbraille hebt die Lebensqualität blinder und sehbehinderter Menschen, weil er den Austausch von Daten unterschiedlicher Alphabete und Brailleschriftsysteme erleichtert. Der Standard ist ein Beitrag zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen, weil er die Kommunikation mit nicht sehgeschädigten Personen erleichtert. Computerbraille dient keineswegs zur Abgrenzung sehgeschädigter Personen, sondern ist ein wesentlicher Beitrag in unserer Zeit, daß blinde, sehbehinderte und nicht sehgeschädigte Personen an gemeinsamen Projekten arbeiten und auf diese Weise gemeinsam wertvolle Beiträge zu unserer Kultur schaffen.

Begriffe und Definitionen:

8-Punkt-Computerbraille: Alle 256 Bildschirmzeichen werden den 256 unterschiedlichen Punktkombinationen, die mit 8 Punkten möglich sind, zugeordnet

ASCII: "American Standard Code for Information Interchange" - Tabelle der ersten 128 Zeichen des Bildschirmzeichensatzes

CEN: "Comité Européen de Normalisation" - Europäische Normenorganisation

DIS: "Draft International Standard" - internationaler Rohentwurf, der nach weltweiter positiver Abstimmung unter den Mitgliedsländern der ISO zum Standard wird.

Eurobraille: Ein 8-Punkt-Computerbraille-System, das 1986 von den Vertretern der Blindenorganisationen jener Länder, die zum damaligen Zeitpunkt Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft waren, geschaffen worden war.

ISO: "International Standardisation Orginisation" - Internationale Normenorganisation

Literarisches Braille: 6-Punkt-Schrift, meist auf Papier ausgegeben

SC: Subkommitee

Shift Marks: Steuerzeichen zum Wechsel zwischen Codetabellen

TC: Technisches Kommitee

Unicode: Ein Code, in dem mehr als 256 Zeichen definiert sind.

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